Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen
(Galileo Galilei)


WER ICH BIN
Mein Name ist Stefan Kofler.
Ich bin eingetragener Mediatior und biete Unterstützung bei Problemlagen in der Lehrlingsausbildung an bzw. führe Lehrlingsmediationen bei beabsichtigter Kündigung durch.
Als Mediator und Sozialpädagoge habe ich in den vergangenen 20 Jahren umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Lehrlingsausbildung, Lehrbetriebscoaching und Ausbildungsassistenz gesammelt. Diese hilft mir dabei, auch in herausfordernden Situationen gemeinsam mit den Klienten Lösungen zu erarbeiten.
Angebote
Gerne unterstütze ich Sie bei Schwierigkeiten in der Lehrlingsausbildung

Mediation in der Ausbildung
Konflikte in der Ausbildung belasten das gesamte Team und die betrieblichen Abläufe.
Mediation unterstützt Sie darin diese so zu klären, dass die gemeinsamen Ziele wieder im Fokus stehen und nicht von Konflikten überlagert werden.

Lehrlings- Mediation
gem. §15a BAG
Lerlingsmediaton gem. §15a BAG wird in Anspruch genommen wenn eine Beendigung des Lehrverhältnisses bevor steht.
Das Ergebnis ist jedoch nicht zwingend eine Auflösung - in vielen Fällen gelingt eine Fortführung zum Wohle aller Beteiligten
Ablauf der Lehrlingsmediation gem. §15a Berufsausbildungsgesetz
1. Kündigungsabsicht des Betriebs ( Außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses)
https://www.wko.at/lehre/ausserordentliche-aufloesung-lehrverhaeltnis
Bevor ein Lehrling gekündigt werden darf, muss der Betrieb eine verpflichtende Lehrlingsmediation durchführen.
Der Lehrling und auch die WKS, der Betriebsrat usw. müssen spätestens zu Ende des 9. bzw. 21. Lehrmonats über die bevorstehende Mediation informiert werden.
2. Anmeldung zur Lehrlingsmediation
Der Betrieb meldet den Bedarf einer Mediation
Der Mediator muss spätestens am Ende des 10. bzw. 22. Lehrmonats beauftragt werden!
3. Vorbereitung und Terminfindung
Bei Bedarf Einzelgespräche:
Der Mediator führt getrennte Gespräche mit dem Lehrling (den Eltern) und dem Betrieb
Dabei wird geklärt:
- Welche Probleme gibt es?
- Welche Lösungen wären möglich?
4. Gemeinsames Mediationsgespräch
Lehrling und Betrieb treffen sich zu einem neutral und allparteilich begleiteten Gespräch.
Ziel ist:
- Konflikte klären
- Missverständnisse abbauen
- Lösungen finden
5. Ergebnis der Mediation
Einigung:
Die Lehre wird fortgesetzt, Vereinbarungen werden festgehalten
Keine Einigung:
Die Mediation gilt als durchgeführt – danach ist eine Kündigung rechtlich möglich
(schriftliche Auflösungserklärung an den Lehrling spätestens am letzten Tag des 11. bzw. 23. Lehrmonats)
6. Bestätigung der Mediation
Der Betrieb erhält eine Bestätigung, dass die verpflichtende Mediation stattgefunden hat.
